AUSSETZEN VON FELDHAMSTERN IM STADTRANDUMFELD (C3)

MASSNAHMENZIELE:

Diese Maßnahme zielt auf die Ansiedlung des Feldhamsters im Stadtrandumfeld in den Jahren 2015 und 2016 ab. Die Auswilderungsplätze werden in der Maßnahme A5 festgelegt.

Die Möglichkeit, auf Gewerbegebietsflächen zurückzugreifen, darf für die Stadtentwickler (Verwalter von Gewerbegebieten sowie lokale Behörden) keinerlei Einschränkungen mit sich bringen. Für die von den Versuchen betroffenen Flächen ist kein spezifisches gesetzliches Statut vorgesehen. Gleichzeitig macht das Aussetzen von Feldhamstern in einem Gewerbegebiet den Schutz der Tiere gemäß der Verordnung vom 06. August 2012 zum Schutz der Ruhe- und Nistplätze zwingend erforderlich. Eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der gegenwärtigen Reglementierung wird im Rahmen der Maßnahme durchgeführt werden und der Standort wird sich aus den Ergebnissen dieser Studie ergeben (beispielsweise sollen jene Standorte bevorzugt werden, die für kein anderes Entwicklungsprojekt vorgesehen sind).

Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen entlang der Achse „Schaffung neuer Entwicklungsgelegenheiten“ soll die Erstellung und Verbreitung einer Reihe von Empfehlungen hinsichtlich der Ansiedlung (bzw. der Wiederansiedlung) des Feldhamsters im städtischen Umfeld ermöglichen (insbesondere dank des unter E4 genannten europäischen Kolloquiums).

Je nach Ergebnis der durchgeführten Versuche haben diese Empfehlungen die Aufgabe:

  • Mittelfristig eine Reform der geltenden Gesetze in Bezug auf die Einrichtung von Gewerbegebieten einzuleiten und/oder
  • Globale Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen.

Für die Maßnahme verantwortlich: CNRS