Finanzierungsinstrument Life+

 

highlight3LIFE („L’Instrument Financier pour l’Environnement“, oder Finanzierungsinstrument für die Umwelt) wurde im Jahr 1992 ins Leben gerufen und ermöglicht die Finanzierung von Aktionen, die zur Entwicklung, Umsetzung und Aktualisierung der Umweltpolitik und des europäischen Umweltrechts beitragen. Dieses Förderprogramm bemüht sich außerdem, die Integration von Umweltbelangen in andere politische Bereiche zu vereinfachen und strebt in der gesamten Europäischen Union die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung an.

LIFE finanziert Aktionen mit, die der Umwelt in der Europäischen Union und in bestimmten Drittländern zugute kommen (Beitrittskandidaten zur Europäischen Union, EFTA-Länder, Länder des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen). Die finanzierten Projekte können von öffentlichen oder privaten Aktionsträgern, Organisationen oder Institutionen ausgehen.

Über einen Zeitraum von sieben Jahren (2007 – 2013) ersetzt LIFE + mehrere bestehende Finanzierungsprogramme, um durch diese Bündelung gemeinsame, allgemein gültige Regeln und Entscheidungsverfahren für alle zu schaffen, eine kohärentere und damit effizientere Identifikation von Zielen zu ermöglichen und so die Effektivität der gemeinschaftlichen Maßnahmen zu steigern.

LIFE + ist ein Förderprogramm zur Finanzierung von Umweltprojekten von Akteuren aus europäischen Mitgliedsstaaten.

Dieses Finanzierungsinstrument arbeitet auf Basis von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Europäische Kommission entscheidet, welche der ihr vorgelegten Projekte die finanzielle Unterstützung von LIFE+ erhalten können. Diese Projekte werden anschließend mit maximal 50% ihres Gesamtbudgets gefördert.

Das Programm LIFE + gliedert sich in drei Themenbereiche:

  • „Natur und biologische Vielfalt“: Fortsetzung der Entwicklung und Umsetzung des Natura 2000-Netzwerks, Umsetzung der internationalen Zielsetzung, den Verlust an Biodiversität innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.
  • „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“: Entwicklung von innovativen Instrumenten, Beobachtung der europäischen Umweltschutzpolitik, Beurteilung und Beobachtung des Zustands der Umwelt und der Faktoren, die sich darauf auswirken, Unterstützung verbesserter umweltpolitischer Verwaltungspraxis durch gesteigerte Einbeziehung der von den jeweiligen Beratungen und der Umsetzung politischer Maßnahmen betroffenen Interessengruppen.
  • Information und Kommunikation: Verbreitung von Informationen zu Umweltfragen.