BEURTEILUNG DER SOZIALEN, WIRTSCHAFTLICHEN UND UMWELTBEZOGENEN AUSWIRKUNGEN DER IM RAHMEN DES PROJEKTS ALISTER GETESTETEN KONKRETEN MASSNAHEM (D5)

MASSNAHMENZIELE:

Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine gewissenhafte Beurteilung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Auswirkungen der innerhalb dieses Projekts getesteten Praktiken und ihrer Anwendung in größeren räumlichen Maßstäben als den vom Projekt LIFE ALISTER anvisierten  Maßstäben vorzunehmen (Ex-post-Beurteilung).

Diese Beurteilung, vorgenommen im Rahmen eines partnerschaftlichen Verfahrens unter Einbeziehung aller Nutznießer des ALSTER-Projekts, wird insbesondere die Empfehlungen untermauern, die gegenüber den französischen und europäischen Entscheidungsträgern ausgearbeitet und ihnen anschließend zur Verfügung gestellt wurden (Maßnahme E4). Diese robuste Beurteilung der Gesamtheit der sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Auswirkungen wird auf den grundlegenden Daten fußen, die während des gesamten Projekts erhoben wurden – und zwar für die unmittelbar von den Schutz-/Verbesserungsmaßnahem des lebensraums betroffenen Standorte ung Gebiete sowie für die Testgelände. Aufgrund der Analyseergebnisse sollte es möglich sein:

  • der ausdrücklichen Anforderung zu entsprechen, die Projektauswirkungen einer Beurteilung zu unterziehen sowie die Extrapolationspotenziale der Projektresultate in Bezug auf die Gesamtheit des elsässischen Schutzgebietes, aber auf andere europäische Länder zu untersuchen,
  • einen Beitrag zu sämtlichen im Rahmen dieses Projekts erarbeiteten Kommunikationsmaßnahmen zu leisten und Landwirte, Gebietskörperschaften sowie alle betroffenen Akteure gezielt anzusprechen, um ihnen den erwarteten Nutzen der Schutzmaßnahmen zu erklären – einschließlich des Nutzens für die Lebensräume und für andere Tierarten, welche wiederum ihren Beitrag zur Biodiversität im Einklang mit den regionalen, nationalen und europäischen Anforderungen und Zielsetzungen leisten,
  • einen Beitrag zu allen Kommunikationsmaßnahmen zu leisten, welche von staatlicher Seite und den betroffenen Akteuren im Hinblick auf den Schutz des Feldhamsters im Elsass durchgeführt wurden.

 

Für die Maßnahme verantwortlich: ACTéon

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